
Andreas Lemke
Nfz Serviceberater
Tel.: 03342 2488-2450
Eine wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b StVZO.
Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtenschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.
Wir übernehmen fachgerecht, unkompliziert und schnell die zweijährige Überprüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers.
Nach jedem Einbau und jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage sowie nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl stehen wir Ihnen für individuelle Termine zur Verfügung.
Kontrollen sind auch vorgeschrieben bei der Änderung des wirksamen Reifenumfanges und dann, wenn die UTC Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht.
Die neue EU-Regelung führt dazu, dass seit dem 15.6.2019 neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 t mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein müssen.
Die Verordnung EU 165/2014 hat zum Ziel, das Fahrtschreibersystem sicherer gegenüber Manipulation zu machen, die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen durch die Vollzugsbehörden zu verbessern, sowie die Bedienung des Geräts zu vereinfachen.